Dies sei anlässlich der Begehung vom 27. Juli 2010 eingehend erörtert worden. Im Protokoll stehe ausdrücklich, dass die Fundation bereits in einer frühen Phase mit dem Vertreter des AGR besprochen worden sei und dass die vorliegende Situation toleriert werde. Zudem sei bereits aus dem Fundationskonzept vom 14. Oktober 2009 und den zugehörigen Plänen ersichtlich, dass ein vollständiges Untergeschoss erforderlich sei und dass der Fundationsraum eine Höhe von circa 2.30 m sowie ein Streifenfundament aufweisen werde. Mit der Bewilligung vom 17. August 2010 sei die Zulässigkeit des bestehenden Fundationsraums ausdrücklich bestätigt 13