Eine weitere Gehörsverletzung bestehe darin, dass das Regierungsstatthalteramt die im Dezember 2014 nachgereichte Fotodokumentation19 nicht dem AGR zur Beurteilung vorgelegt habe, obwohl diese rechtlich relevant sei. Sie zeigten, dass das Obergeschoss im Bereich der alten Kinderschlafkammer isoliert gewesen sei und damit als vorbestehende BGF angerechnet werden könne.