Solche Anordnungen sind somit nicht anfechtbar.18 Soweit die Beschwerdeführenden verlangen, dass von einer Strafanzeige abzusehen sei, kann deshalb nicht auf die Beschwerde eingetreten werden. e) Die Beschwerdeführenden beantragen, es seien Parteibefragungen durchzuführen. Dieser Beweisantrag ist abzuweisen, weil sich der für den vorliegenden Entscheid rechtlich relevante Sachverhalt mit hinreichender Klarheit aus den Akten ergibt und nicht ersichtlich ist, inwiefern die Abnahme weiterer Beweise zusätzliche entscheidwesentliche Erkenntnisse liefern könnte.