Es könnten deshalb keine derart einschneidenden Wiederherstellungsmassnahmen verfügt werden. Zudem würden die Beschwerdeführenden beabsichtigen, diesen Raum für die Unterbringung der Batterieund Elektroanlagen der geplanten Fotovoltaikanlage zu nutzen. Die vergrösserte Fensterfläche auf der Südseite stelle die Identität des Gebäudes nicht in Frage, sondern führe zu einer ästhetischen Aufwertung und sei mit Blick auf die wohnhygienischen Verhältnisse unerlässlich. Die Wohnraumerweiterung im Erd- und Obergeschoss sei (weitgehend) bewilligungsfähig.