- Der Lagerraum im Keller ist zu verschliessen, damit er nicht genutzt werden kann, d.h. der Keller ist in geeigneter Art und Weise aufzufüllen (z.B. mit Styropor), die Tür zu entfernen und zuzumauern. Für den Zugang zu allfälligen Installationen darf eine Service-Öffnung bestehen bleiben.»