- Der Abstellraum im Erdgeschoss West (ehemaliger Stall) darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Zweckentfremdungsverbot gilt weiterhin. - Das Obergeschoss West (ehemalige Heudiele) darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Zweckentfremdungsverbot gilt weiterhin. 6 - Die Fenster im Erdgeschoss zur Garage und im Obergeschoss auf der Südseite sind jeweils durch ein Tor zu ersetzen.