Die nutzbaren Flächen seien im Vergleich zu der vor 2009 landwirtschaftsfremd genutzten Fläche (BGF 42 m2, NNF circa 18 m2) um mehr als 400 Prozent erweitert worden. Die BGF betrage gemäss Berechnung des Regierungsstatthalteramts neu 115 m2, gemäss Berechnung des AGR sogar 120 m2, die NNF circa 165 m2. Die Unterkellerung sei nicht bewilligt worden. Eine allenfalls notwendige Stabilisierung des Gebäudes hätte auch in anderer Form erreicht werden können.