so dass das Wohnzimmer im Erdgeschoss anstelle der bewilligten 7.50 m eine Länge von 9.90 m aufweist. Weiter wurde im Erdgeschoss ein nicht bewilligter Erker eingebaut. Der Wohnraum im Obergeschoss wurde analog zum Erdgeschoss ebenfalls länger als bewilligt gebaut. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss hatte es zusätzliche Fenster. Der bewilligte kleine Keller wurde doppelt so gross gebaut, wie bewilligt und der Fundationsraum wurde als Weinkeller genutzt.