Dabei wurde festgestellt, dass die ursprüngliche Baubewilligung vom 23. Juni 2010 und die Projektänderungsbewilligung vom 17. August 2010 in verschiedener Hinsicht nicht eingehalten wurden. Insbesondere war entgegen der Baubewilligung die mit einem Zweckentfremdungsverbot belegte Garage ebenfalls zu Wohnraum umgebaut worden, 8 Bestätigung von G.________ vom 4. April 2012 betreffend Bauabnahme D.________, Vorakten Gemeinde Grindelwald "Umbau D.________ II" 1856/2009, pag. 23 9 Vgl. Aktennotiz/Protokoll der Gebäudeabnahme vom 16. April 2012, bei der Gemeinde eingegangen am