waren. Zur Begründung der Abweichungen führte er aus, im Baubewilligungsverfahren sei die Praxis der Gemeinde in Sachen BGF-Berechnung für Weidhäuser nicht berücksichtigt worden. Entsprechend seien Modifikationen notwendig geworden. Zudem hielt er fest, das Objekt sei im Beisein eines Gemeinderats abgenommen worden. Am 26. März 2012 führte der Vize-Gemeindepräsident eine Bauabnahme durch. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude gemäss den bewilligten Plänen ausgeführt worden war.8 Am 16. April 2012 fand eine weitere Gebäudeabnahme statt. Dabei wurde festgestellt, dass die äusseren Abmessungen den Plänen entsprechen. Im Gebäudeinneren wurden hingegen verschiedene Änderungen gegenüber den