2. Die Bauarbeiten wurden im Jahr 2011 abgeschlossen. Auf dem Formular "Selbstdeklaration Baukontrolle 2" vom 29. Februar 20127 bestätigte der Beschwerdeführer 1, dass das Bauvorhaben teilweise nicht nach Bewilligung ausgeführt worden war und dass die Nebenbestimmungen teilweise nicht eingehalten 4 Vgl. Vorakten Gemeinde Grindelwald "Umbau D.________ II" 1856/2009, pag. 54 5 Die von der Gemeinde abgestempelten Originalpläne fehlen in den Vorakten; ungestempelte Kopien der