- Der Ökonomieteil (Stall und Heubühne) darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Dieses Zweckentfremdungsverbot wird im Grundbuch eingetragen. - Im Untergeschoss/Fundation, dürfen die Lufträume ausserhalb des Keller- und Technikraums nicht zu Lagerräumen umgenutzt werden. Dieses Zweckentfremdungsverbot wird im Grundbuch eingetragen.» Die Verfügungen erwuchsen unangefochten in Rechtskraft. Die Gemeinde nahm die Grundbuchanmeldung im September 2010 vor.