RPG mit der Auflage, dass der Ökonomieteil nicht so ausgestaltet werden dürfe, dass eine Wohnnutzung möglich werde, und dass das Zweckentfremdungsverbot im Grundbuch anzumerken sei. Am 17. August 2010 hob die Gemeinde Grindelwald die Baueinstellungsverfügung auf und bewilligte die Projektänderung ("Totalersatz der Tragkonstruktion aufgrund der schlechten Bausubstanz; Ausnahmebewilligung neu nach Art. 24c RPG") unter anderem mit folgenden Auflagen: «- Ein Ausbau des Ökonomieteils (Stall und Heubühne und Garage mit darüberlegendem Luftraum) ist untersagt. In diesem Bereich darf nur gegenüber dem Wohnteil eine Wärmedämmung angebracht werden.