Die Gemeinde erteilte die Baubewilligung am 23. Juni 2009. Gemäss den massgebenden, am 8. Juni 2009 abgestempelten Plänen, wurde die Erweiterung der Wohnnutzung auf eine BGF von circa 68 m2, je ein Abstellraum im Erd- und Obergeschoss sowie ein Untergeschoss unter dem Wohnteil mit einem kleinen Keller und einem Technikraum (circa 22 m2) sowie einem Fundationsraum bewilligt, jedoch keine vollständige Unterkellerung des ganzen Gebäudes.