m2 auf insgesamt 67.6 m2 zu erweitern.1 Bestehende Nebennutzflächen (NNF) wurden keine ausgewiesen, neu geplant waren 36 m2 NNF.2 Mit Verfügung vom 3. Juni 2009 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24d Abs. 1 RPG3, da es aufgrund der Aktenlage davon ausging, dass die Wohnung im massgeblichen Zeitpunkt von 1972 noch landwirtschaftlich genutzt worden war. Die Gemeinde erteilte die Baubewilligung am 23. Juni 2009.