4. Die Gemeinde Spiez hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'300.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. 5. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 573.00 bleiben der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Spiez zuständig. 11 BVR 2014 S. 484 E. 6. 8 IV. Eröffnung