1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag der Gemeinde Spiez vom 28. Januar 2015 wird aufgehoben. 2. Das Baugesuch vom 30. Oktober 2014 wird bewilligt. Massgebend sind der Situationsplan 1:500 vom 29. April 2014 und die technische Zeichnung Soleil F12, beides vom Rechtsamt der BVE gestempelt am 6. Mai 2015. Die Bewilligung wird mit folgender Auflage erteilt: Die Oberfläche der Reklame darf nicht reflektierend wirken, weder bei Sonneneinstrahlung tags noch bei Scheinwerferlicht nachts. 3. Die Verfahrenskosten des Verfahrens vor der BVE trägt der Kanton.