c) Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplanten Plakatwerbeträger bewilligungsfähig sind. Entsprechend wird die Beschwerde gutgeheissen und der 6 Fotodokumentation D___, Beilage zu Baugesuch in den Vorakten 7 Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 ( BSG 732.111.1). 6 Bauabschlag der Gemeinde Spiez vom 28. Januar 2015 aufgehoben. Das Baugesuch der Beschwerdeführerin vom 30. Oktober 2014 wird bewilligt. In der Baubewilligung ist auf die Rechtsverwahrung der C.________ AG hinzuweisen (Art. 36 Abs. 3 BewD8). 5. Kosten