Bahntrassee.6 Nach der Darstellung in der Beschwerde weist das Ortsbild in der Umgebung des Bauvorhabens keinen besonderen Wert auf. Diese Einschätzung wird durch die Fotodokumentation in den Baugesuchsunterlagen und den Ansichten von Google Maps bestätigt. Die Gemeinde widerspricht dieser Darstellung der Umgebung des Baugrundstücks auch nicht. Sie begründet ihre Meinung, dass die Plakatwerbeträger als eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wahrgenommen würden, nicht. Eine Beeinträchtigung ist auch nicht ersichtlich. Die zwei freistehenden, doppelseitigen, unbeleuchteten Plakatwerbeträger F12 wirken in der vom grossen D.__