c) Geplant ist der Bau von zwei freistehenden, doppelseitigen, unbeleuchteten Plakatwerbeträgern F12 entlang der B.________Strasse in einem Strassenabstand von 5 m vor dem Gebäude B.________Strasse 34. Das Baugrundstück liegt in der Mischzone M3. In der Mischzone sind folgende Nutzungen zulässig: Wohnen (mit Ausnahme von freistehenden Einfamilienhäusern), Gastgewerbe, Kleingewerbe und Dienstleistungen (Art. 211 Abs. 3 GBR). Das Baugrundstück befindet sich weder im Ortsbilderhaltungsgebiet noch in der Nähe von Baudenkmälern. Die Plakatwerbeträger sollen vor dem modernen, wuchtig wirkenden Gebäude der D.________ erstellt werden.