Gemeinde, p. 15. 4 Baureglement der Gemeinde Spiez vom 24. November 2013, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. April 2014. 4 freistehende Plakatwerbeträger in bestimmten Gebieten untersagt werden. Dies kann entweder mit der Aufnahme entsprechender Bestimmungen im Gemeindebaureglement erfolgen oder mit dem Erlass eines separaten Reklamereglements. Dabei sind die Verfahrensvorschriften von Art. 58 ff. BauG zu beachten.5 3. Ästhetik