a) Die Planungs-, Umwelt- und Baukommission der Gemeinde Spiez hat an der Sitzung vom 13. Januar 2015 beschlossen, dass verhindert werden soll, dass in der Gemeinde Spiez freistehende Plakatwände aufgestellt werden. Begründet wird dieses Verbot mit dem 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721). 3 Schutz des Ortsbildes.3 Als Begründung für den Bauabschlag verweist die Gemeinde im angefochtenen Entscheid und in ihrer Stellungnahme auf diesen Kommissionsbeschluss.