1. Die Beschwerdeführerin reichte am 30. Oktober 2014 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei freistehenden, doppelseitigen, unbeleuchteten Plakatwerbeträgern F12 für Fremdreklamen auf der Parzelle Spiez Gbbl. Nr. A.________ (B.________Strasse 34). Die Parzelle liegt in der Mischzone 3. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Die C.________ AG erhob Rechtsverwahrung. Am 28. Januar 2015 erteilte die Gemeinde Spiez dem Bauvorhaben den Bauabschlag.