Was an diesem Verhalten rechtsmissbräuchlich oder schikanös sein soll, ist nicht einzusehen. Es spricht deshalb nichts dagegen, wenn Bauherrschaften die Wirtschaftlichkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauprojekts laufend prüfen und aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ihre Planungsabsichten an die neuen Gegebenheiten anpassen. Für Nachbarn bleibt so immer eine gewisse Ungewissheit bestehen, wie ein Nachbargrundstück effektiv überbaut wird. Ein rascher Entscheid würde den Beschwerdeführenden somit nicht besser dienen.