e) Vorliegend hat das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen das Baugesuchsverfahren auf Gesuch der Beschwerdegegnerin hin sistiert. Durch die Verfahrenssistierung wird das separate Baugesuchsverfahren (bbew 74/2014) vorübergehend, d.h. bis ein rechtskräftiges Urteil betreffend den Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Obersimmental-Saanen vom 21. August 2012 (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle) vorliegt, nicht mehr fortgeführt. Über die genauen Bauabsichten der Beschwerdegegnerin bleibt damit zwar eine gewisse Unsicherheit bestehen.