Der Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesgericht sei für sie entscheidend, ob sie das neue Baugesuchsverfahren fortsetzen wollen oder nicht. Sie habe unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sie aufgrund der aktuellen Ausgangslage nur Erst- und nicht Zweitwohnungen erstellen könne, entschieden zu prüfen, ob sich auf dem Grundstück allenfalls eine Liegenschaft mit einem Nutzungsmix von Wohn- und Geschäftsräumen besser verkaufen liesse. Diesbezügliche Abklärungen seien derzeit am Laufen.