3. Gegen die Sistierungsverfügung vom 10. Februar 2015 reichten die Beschwerdeführenden am 2. März 2015 Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei festzustellen, dass die angefochtene Verfügung nichtig ist. 2. Eventualiter zu 1: Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben 3 3. Es sei festzustellen, dass das Baugesuch unzulässig ist und das Baubewilligungsverfahren nicht durchgeführt werden darf 4. Eventualiter zu 3: Das Baugesuch sei abzuweisen 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen"