Dieser freistehende Mast wird neben der Beschwerdegegnerin auch von der Sunrise, der Swisscom und der Kantonspolizei genutzt. Mit dieser Konzentration auf einen Mast wird die Vorgabe des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), wonach bei der Erstellung mehrerer eigenständiger Netze wenn möglich die Antennenstandorte zusammengelegt werden sollen, bestmöglich Rechnung getragen.15 Zudem kann von diesem Standort, der auf einer Anhöhe liegt, ein grosses Gebiet mit nur einer Anlage erschlossen werden. Damit erübrigt sich das Erstellen einer Vielzahl von kleineren und nahe bei einander liegenden Anlagen.