Illegal gewordene Anlagen dürften keinesfalls noch aufgerüstet werden. Anders als in diesem Bundesgerichtsfall werde im vorliegenden Fall nicht nur von GSM auf UMTS, sondern zusätzlich auch noch auf LTE hochgerüstet. Zudem solle die Sendeleistung vorliegend nicht nur um das 2.66-fache wie im Bundesgerichtsfall, sondern um das 6.8-fache hochgerüstet werden.