Der abgestrahlte Funkdienst ist im Standortdatenblatt nicht mehr ersichtlich, dieser muss gemäss Rundschreiben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 24. September 2010 nicht mehr angegeben werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdegegnerin mit den neuen Antennenpanels GSM-, UMTS- und LTE-Funkdienste anbieten wird.