Allerdings wird für die zusammengefassten Frequenzbänder eine Gesamtsendeleistung bewilligt. Für die Antennennummern E2/K2 (Laufnummer 1) und E1/K1 (Laufnummer 2) sind dies je 1'600 W, für die Antennennummern S2/U2 (Laufnummer 3) und S1/U1 (Laufnummer 4) sind dies je 5'600 W.7 Die kumulierte Sendeleistung der acht Antennenkonstellationen beträgt somit 14'400 W. Der abgestrahlte Funkdienst ist im Standortdatenblatt nicht mehr ersichtlich, dieser muss gemäss Rundschreiben des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 24. September 2010 nicht mehr angegeben werden.