Dies erlaubt es, im Standortdatenblatt zwei oder mehr Frequenzbänder in einer Spalte zusammenzufassen.5 Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdegegnerin in der Spalte mit dem angegebenen Frequenzband 800 MHz die Frequenzbänder 800 und 900 MHz sowie in der Spalte mit dem angegebenen Frequenzband 1'800 MHz die Frequenzbänder 1'800 und 2'100 MHz zusammengefasst.6 Daher sind im Standortdatenblatt unter den vier Laufnummern 1 bis 4 je zwei Antennennummern aufgeführt (E2/K2, E1/K1, S2/U2 und S1/U1). So gesehen ergeben sich neu acht Antennenkonstellationen. Allerdings wird für die zusammengefassten Frequenzbänder eine Gesamtsendeleistung bewilligt.