c) Gemäss dem aktuell gültigen Standortdatenblatt vom 11. Mai 2009 für den fraglichen Sendemast betreibt die Beschwerdegegnerin zurzeit zwei Antennenpanels des Typs K742236 mit den Senderichtungen 230° und 330°. Jedes der beiden Antennenpanels sendet auf dem Frequenzband 1'800 MHz mit einer bewilligten Sendeleistung von 1'250 W für GSM-Funkdienste und auf dem Frequenzband 2'100 MHz mit einer bewilligten Sendeleistung von 910 W für UMTS-Funkdienste. Insgesamt ergibt sich aus diesen vier Antennenkonstellationen eine kumulierte Sendeleistung von 4'320 W.