3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) hält in seiner Stellungnahme vom 26. Januar 2015 an seinem Amtsbericht vom 10. September 2014 fest, ohne einen Antrag zu stellen. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beantragt in seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2015 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2015, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.