1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. Juli 2014 bei der Gemeinde Walterswil ein Baugesuch ein für den Austausch der bestehenden Sendeanlage auf Parzelle Walterswil Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 12. Dezember 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung.