35 BVR 2002 S. 8 E. 4e 16 Beschwerdeführer mit Kosten von ungefähr Fr. 200'000.00 veranschlagt. Ein solcher vollständiger Rückbau ist dem Beschwerdeführer nicht zumutbar, was auch die Gemeinde anerkennt.36 Andere Massnahmen, welche die wuchtige Erscheinung der Betonmauern wirkungsvoll verringern, sind nicht ersichtlich. Die vom Beschwerdeführer vorgeschlagene Bepflanzung kaschiert die Betonmauern lediglich leicht in Blickrichtung Gstaad, sie bringt ansonsten jedoch nichts. Zielführend ist eine Bepflanzung damit ebenfalls nicht.