Anlässlich des Augenscheins präzisierten bzw. korrigierten die Gemeindevertreter, dass nicht verlangt werde, die Einfahrt auf die ursprünglich geplante Breite zurückzubauen und die Rampe könne ebenfalls bestehen bleiben. Verlangt werde jedoch ein Rückbau der Mauer auf eine Höhe von 40 cm ab Boden, was ringsherum geschehen müsse. Die Seitenwände müssten auf die unbedingt notwendige Höhe reduziert werden, damit die Einfahrt nicht mehr so wuchtig wirke.33