erteilten Bewilligungen für das ursprüngliche Projekt sowie die erste Projektänderung. In beiden Fällen waren für die Einfahrt in die Einstellhalle nur geringfügig über das Terrain ragende Betonmauern vorgesehen. In der nun vorliegenden Ausführung sind die Betonmauern demgegenüber wesentlich grösser und in diesen Dimensionen weder zur Stützung des Geländes noch zur Verhinderung von Schäden durch Überschwemmungen erforderlich. Sie dienen in funktionaler Hinsicht einzig als Absturzsicherung, wofür die Gemeinde keine massive Betonmauer zulassen will. Diese gestalterischen Überlegungen sind nachvollziehbar und rechtlich haltbar.