Dabei fallen die Dimensionen der Betonmauern in Bezug auf die gute Gesamtwirkung negativ auf. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass sehr wenig Raum zum unmittelbar neben der Einfahrt liegenden Metzgerhüsli besteht.32 Zu beachten ist zudem, dass der Gemeinde bei der Anwendung ihrer eigenen Ästhetikvorschriften ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht. Die Gemeinde hat wiederholt und nachvollziehbar dargelegt, sie achte darauf, dass (sichtbarer) Beton möglichst vermieden und nur dort bewilligt werde, wo dieser eine konkrete Funktion aufweise und unerlässlich sei. So würden bei Einfahrten nur notwendige Stützmauern bewilligt. Gestützt werden diese Aussagen durch die von der Gemeinde