d) Das Rechtsamt konnte sich am Augenschein vom 11. November 2015 selbst einen Eindruck vom Bauvorhaben und von der Umgebung verschaffen. Das Bauvorhaben befindet sich in der Gewerbezone, eingebettet zwischen anderen Gewerbebauten und gegenüber einer alten Sägerei. Anschliessend an die Gewerbezone befinden sich mehrere Wohngebäude. Die unmittelbare Umgebung des Bauvorhabens weist aus Sicht des Ortsbildes keine besondere Qualität auf. Die Sägerei gegenüber sowie das Metzgerhüsli westlich des Gebäudes des Beschwerdeführers sind gewöhnliche Bauten aus Holz und 29 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3; BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1