Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzustimmen, dass die Änderung nicht versteckt erfolgte, was auch die Gemeinde anerkennt.26 Es ist jedoch nicht Aufgabe der Baubewilligungsbehörde, bei einer Projektänderung sämtliche Pläne auf Änderungen zu prüfen. Dies gilt auch im vorliegenden Fall, wo die Änderung von der Gemeinde leicht hätte erkannt werden können. Wie bereits erwähnt liegt es in der Verantwortung der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.