Dennoch hat sie auch in diesen Plänen, die Einfahrt und die Betonmauern nicht als solche gekennzeichnet. Die Gemeinde hat ihre Beurteilung daher auf den deklarierten Flüssiggas-Behälter sowie die Anhebung des Gebäudes um 70 cm beschränkt. Etwas anderes ergibt sich weder aus dem Protokoll der Sitzung der Bauund Planungskommission vom 24. September 2012 noch aus dem Publikationstext oder der Mitteilung an die Bauherrschaft.25