Anhand der Voranfrage vom 15. September 2012 hat die Gemeinde jedoch erkannt, dass neben dem Einbau eines Flüssiggas-Behälters auch die Anhebung des Gebäudes um 70 cm beabsichtigt war.23 Die Gemeinde hat in der Folge für die Publikation der Projektänderung bei der Bauherrschaft Pläne verlangt, welche die Anhebung des Gebäudes rot aufzeigen.24 Die Bauherrschaft hätte bei dieser Gelegenheit bemerken müssen, dass die Änderungen am Projekt klar hervorzuheben sind. Dennoch hat sie auch in diesen Plänen, die Einfahrt und die Betonmauern nicht als solche gekennzeichnet.