Die Einfahrt in die Einstellhalle auf der Westseite ist nicht eingetragen. In den von der Gemeinde gestempelten Plänen der Projektänderung (Façade Nord, Façade Sud, Façade Est, Façade Ouest) ist die Einfahrt ersichtlich, sie ist aber nicht als Änderung gekennzeichnet. Fest steht damit, dass ein Gesuch für eine Projektänderung im Bereich der Einfahrt nicht gestellt wurde. Entsprechend hat die Gemeinde eine solche auch nicht bewilligt. Aus der von der Gemeinde am 21. November 2012 erteilten Bewilligung geht 19 Protokoll des Augenscheins vom 11. November 2015, S. 4 20 siehe Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013,