Vordach auf. Die Mauern der Einfahrt verlaufen parallel in einem Bogen und erreichen damit bei der Fassade nicht mehr die gesamte Gebäudebreite. Die seitlichen Betonmauern ragen erheblich aus dem fertigen Terrain heraus. b) Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe nach den Plänen der zweiten Projektänderung gebaut, wie sie am 21. November 2012 bewilligt worden sei. Die Gemeinde macht geltend, aus den bewilligten und gestempelten Plänen der am 21. November 2012 bewilligten zweiten Projektänderung gehe klar hervor, dass nur 17 Reglement über die ständigen Kommissionen vom 1. Januar 2005 (KommR), S. 15