Am 5. Februar 2014 wurden das Baugesuch und die Wiederherstellung abermals ausführlich behandelt und der Beschluss gefasst, dass dem Beschwerdeführer der Bauabschlag ohne vorgängige Publikation angekündigt wird, sollte er am Baugesuch festhalten und dass der Rückbau auf eine Höhe von 40 cm ab fertigem Terrain zu erfolgen habe.15 Am 6. August 2014 wurden die Art und Weise der Wiederherstellung sowie die eingeholten Offerten für die Wiederherstellung besprochen und entschieden, dass weitere Offerten erforderlich sind. Am 17. September 2014 wurde schliesslich der (definitive) Beschluss über die Wiederherstellungsverfügung gefasst.16