Am 4. September 2013 wurde der Beschluss gefasst, dass die Einfahrtsrampe inklusive Flügelmauern nach den bewilligten Plänen wiederherzustellen ist.14 Das Geschäft wurde sodann behandelt in den Sitzungen vom 13. und 27. November 2013 und vom 8. Januar 2014. Am 5. Februar 2014 wurden das Baugesuch und die Wiederherstellung abermals ausführlich behandelt und der Beschluss gefasst, dass dem Beschwerdeführer der Bauabschlag ohne vorgängige Publikation angekündigt wird, sollte er am Baugesuch festhalten und dass der Rückbau auf eine Höhe von 40 cm ab fertigem Terrain zu erfolgen habe.15