BauPlaKo ist damit – jedenfalls bei Einstimmigkeit – zum Entscheid befugt. Da die Protokolle der Ausschusssitzungen gemäss Verteiler an die Gemeinderatsmitglieder, die Kommissionsmitglieder und die Abteilungsleiter versandt werden und die Ausschusssitzungen jeweils vor der Sitzung der BauPlaKo stattfinden, sind die Mitglieder der BauPlaKo über die im Ausschuss behandelten Geschäfte und die getroffenen Beschlüsse im Bild. Ob die Beschlüsse des Ausschusses – wie die Gemeinde geltend macht – damit durch stillschweigende Genehmigung durch die BauPlaKo auch zu solchen der BauPlaKo werden, kann offen bleiben.