46 Abs. 2 Bst. e BauG). In der Gemeinde Saanen sind gemäss Reglement9 und Funktionendiagramm10 für den Entscheid über Baubewilligungen und Projektänderungen sowie über nicht geringfügige Verstösse gegen die Bauvorschriften die Bau- und Planungskommission (BauPlaKo) und/oder der Ausschuss zuständig.11 Beschliesst der Kommissionsausschuss Verfügungen nicht einstimmig, geht das Geschäft an die Bau- und Planungskommission zum Entscheid. Der Kommissionsausschuss kann zudem von sich aus Geschäfte von erheblicher Bedeutung der Bau- und Planungskommission zum Entscheid zuweisen.12 Der Ausschuss der 9 Reglement über die ständigen Kommissionen vom 1. Januar 2005 (KommR)