Auch dort wo der Ausschuss den Entscheid selbst fälle, gelte dieser im Übrigen als Entscheid der BauPlaKo. Das Protokoll der Sitzung des Ausschusses werde den Mitgliedern der BauPlaKo jeweils vor der Sitzung zugestellt und die Kommission habe die Möglichkeit zu intervenieren, wenn sie ein Geschäft diskutieren oder darüber selbst entscheiden wolle. Das Protokoll des Ausschusses sei denn auch förmlicher Bestandteil des Kommissionsprotokolls; die Entscheide des Ausschusses würden damit auch zu solchen der Kommission.